Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7982
BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10 (https://dejure.org/2012,7982)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - V ZB 305/10 (https://dejure.org/2012,7982)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - V ZB 305/10 (https://dejure.org/2012,7982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen Haftantrag

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 2, AufenthG a.F. § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
    Haftantrag, ordnungsgemäße Antragstellung, aktenkundig, schriftlicher Haftantrag, Schriftform, Vordruck, Abschiebungshaft, Durchführbarkeit der Abschiebung, Durchführbarkeit, Abschiebung, Rücküberstellung, Durchführbarkeit der Rücküberstellung, Vorbereitungshaft, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit einer Abschiebungshaft bei fehlendem oder formunwirksamen Haftantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 7287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Anzugeben ist insbesondere, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betroffene Land üblicherweise möglich sind (Senat, Beschlüsse vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 13, juris und vom 4. Januar 2012 - V ZB 284/11, Rn. 5, juris).

    aa) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist grundsätzlich nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 13 und vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 6, juris, mwN).

    Soweit diese keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es ihm gemäß § 26 FamFG nachzufragen (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, Rn. 6 und vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 6, beide in juris).

    Der Fehler ist auch nicht durch eine in der Beschwerdeinstanz mögliche Nachholung der Prognose (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 14) behoben worden; das Beschwerdegericht hat keine auf den Zeitpunkt der (ersten) Haftanordnung bezogene Feststellungen dazu getroffen, dass eine Abschiebung innerhalb von drei Monaten (gerechnet von der ersten Anordnung der Haft) möglich erschien (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - V ZB 311/10, Rn. 8, juris).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Die Antragstellung nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1509 Rn. 19).

    Die Antragstellung der Behörde muss aktenkundig sein (Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1509 Rn. 17).

    Fehlt beides, ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung durch den Haftrichter in den Rechtsmittelinstanzen regelmäßig selbst dann nicht möglich, wenn die Behörde in einem Rechtsbehelfsverfahren vorbringt, einen vollständigen Haftantrag gestellt zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2010 - V ZB 218/09, aaO).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF lässt vielmehr erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19).

    Der Ausländer hat dann diejenigen Verzögerungen zu vertreten, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaats um die Feststellung seiner Identität und um die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen (Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 20).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    aa) Für die Anordnung von Sicherungshaft ist grundsätzlich nur Raum, wenn die Sachverhaltsermittlung und -bewertung ergibt, dass entweder eine Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate prognostiziert oder eine zuverlässige Prognose zunächst nicht getroffen werden kann (Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 13 und vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 6, juris, mwN).

    Der Fehler ist auch nicht durch eine in der Beschwerdeinstanz mögliche Nachholung der Prognose (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172 Rn. 14) behoben worden; das Beschwerdegericht hat keine auf den Zeitpunkt der (ersten) Haftanordnung bezogene Feststellungen dazu getroffen, dass eine Abschiebung innerhalb von drei Monaten (gerechnet von der ersten Anordnung der Haft) möglich erschien (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 - V ZB 311/10, Rn. 8, juris).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Dies stünde allerdings der Wirksamkeit eines Antrags nicht entgegen, weil die Unterschrift unter den verfahrenseinleitenden Antrag in § 23 Abs. 1 Satz 4 FamFG als Soll- Vorschrift ausgestaltet worden ist (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 42 Rn. 11).

    Daran fehlt es, wenn der in der Verfahrensakte befindliche Haftantrag weder einen Ausgangsstempel der Behörde noch einen Eingangsstempel des Gerichts trägt und auch nicht festgestellt werden kann, dass der Antrag mit dem Betroffenen im Beisein von Mitarbeitern der Behörde erörtert worden ist (zu einer solchen Übernahme der Urheberschaft und Verantwortung für einen nicht unterschriebenen Haftantrag: Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41, 42 Rn. 12), weil nach dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen kein Vertreter der antragstellenden Behörde anwesend war.

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF lässt vielmehr erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19).
  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 230/10

    Verlängerung von Abschiebungshaft: Anforderungen an einen der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Soweit diese keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es ihm gemäß § 26 FamFG nachzufragen (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2011 - V ZB 230/10, Rn. 6 und vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, Rn. 6, beide in juris).
  • BayObLG, 11.04.2000 - 3Z BR 97/00

    Zulässige Dauer der Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Das ist lediglich die für die Haftanordnung höchstzulässige Frist (vgl. BayObLG InfAuslR 2000, 453, 454), deren Ausschöpfung aber nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden kann.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    1. Die Rechtsbeschwerde mit den Feststellungsanträgen nach § 62 FamFG ist gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, FGPrax 2010, 154, 155 Rn. 6 insoweit nicht in BGHZ 184, 323 abgedruckt) und auch im Übrigen zulässig.
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - V ZB 305/10
    Die Prognose muss sich auf alle in Betracht kommenden Gründe erstrecken, die der Abschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • BGH, 04.01.2012 - V ZB 284/11

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags im Hinblick auf die

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 139/11

    Haftrichter hat i.R.d. Verlängerung einer auf drei Monate befristeten

  • OLG München, 16.11.2005 - 34 Wx 147/05

    Anordnung von Vorbereitungshaft

  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 262/93

    Vorbereitungshaft zur Vorbereitung der Ausweisung eines Ausländers; Ausnahmsweise

  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 92/12

    Abschiebungshaftsache: Vorbereitungshaftanordnung ohne vorherige Androhung der

    Vorbereitungshaft darf demgemäß nur dann angeordnet werden, wenn mit einer solchen Entscheidung innerhalb des in § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bestimmten Zeitraums von sechs Wochen zu rechnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125).

    Mit einer Ausweisungsverfügung ist nämlich grundsätzlich nicht zu rechnen, wenn der Ausländer bereits wegen unerlaubter Einreise nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, aaO).

    Demgemäß ist die Vorschrift über die Vorbereitungshaft (§ 62 Abs. 2 AufenthG) stets nur in den Fällen einer von der Behörde beabsichtigen Ausweisungsverfügung für einschlägig erachtet worden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, Rn. 14, juris; BayObLGZ 1998, 124, 125; OLG München, OLGR 2006, 205; GK-AufenthG/Paintner, Stand: Februar 2011, § 62 Rn. 18; Hailbronner, AuslR, 76. Aktualisierung [Januar 2012], § 62 AufenthG Rn. 29; Renner/Dienelt, Ausländerrecht, 9. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 8).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10 - st. Rspr.).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus

    § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21

    Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG

    14 (1) Der Antrag nach § 417 FamFG ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508 Rn. 12; vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10).

    Ein nicht unterschriebener Antrag ist dennoch wirksam, wenn sich aus anderen Umständen eine Gewähr für den Urheber des Antrags und dessen Willen ergibt, den Antrag in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, juris Rn. 11; vom 29. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 12).

  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Verzichtbar ist sie etwa dann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 11 f., und vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.10.2018 - V ZB 38/18

    Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam

    Die ordnungsgemäße Antragstellung der Behörde nach § 417 FamFG stellt eine Verfahrensgarantie dar, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305; Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508 Rn. 19; Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 10 - st. Rspr.).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 110/16

    Abschiebungshaftsache: Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sicherungshaft

    § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt erkennen, dass Abschiebungshaft in der Regel nicht länger als drei Monate dauern soll (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Haftanordnung ist nur dann zulässig, wenn aus von dem Ausländer zu vertretenden Gründen die Abschiebung erst nach mehr als drei Monaten durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 28).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

    Eine über diesen Zeitraum hinausgehende Haftanordnung ist nur dann zulässig, wenn aus von dem Ausländer zu vertretenden Gründen die Abschiebung erst nach mehr als drei Monaten durchgeführt werden kann (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 305/10, juris Rn. 27).
  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Wenn ein Ausländer, der über keine Ausweispapiere verfügt, bei der Passersatzpapierbeschaffung nicht mitwirkt, hat er diejenigen Verzögerungen zu vertreten, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und um die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen ( BGH Beschluss vom 9. Dezember 2012 - V ZB 305/10 - BGH NVwZ 2010, 1175 ).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

  • BGH, 17.11.2021 - 3 ZB 2/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 84/11

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung eines vollziehbar

  • LG Lübeck, 06.07.2021 - 7 T 309/21

    Unterbringung in Schleswig-Holstein: Unterschrift des Unterbringungsantrags bei

  • LG Krefeld, 07.06.2017 - 7 T 83/17

    Erforderlichkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung von Abschiebehaft

  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht